Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Bambino Frankfurt – Physiotherapie & Osteopathie, Anna Seyberth

Heinestraße 15, 60322 Frankfurt am Main

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Behandlungs- und Therapieverträge zwischen Anna Seyberth, Bambino Frankfurt – Physiotherapie & Osteopathie (“Praxis”), und ihren Patientinnen und Patienten bzw. deren gesetzlichen Vertreter:innen (“Patient:in”).

(2) Bambino Frankfurt ist eine Privatpraxis. Es werden ausschließlich Privatpatient:innen und Selbstzahler:innen behandelt; eine Abrechnung über die gesetzliche Krankenversicherung erfolgt nicht.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen der Patient:innen werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Praxis stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsschluss und Terminvereinbarung

(1) Der Behandlungsvertrag kommt durch die Vereinbarung eines Termins zustande – telefonisch, per E-Mail oder über das Online-Buchungssystem der Praxis.

(2) Bei der Behandlung von Kindern und Säuglingen ist die Zustimmung mindestens eines sorgeberechtigten Elternteils erforderlich. Sofern die elterliche Sorge gemeinsam ausgeübt wird, versichert die anmeldende Person, dass sie zur alleinigen Terminvereinbarung berechtigt ist bzw. das Einverständnis des anderen sorgeberechtigten Elternteils vorliegt. Die Praxis darf sich hierauf verlassen, ohne dies im Einzelfall zu prüfen.

(3) Vor der Erstbehandlung wird eine ausführliche Anamnese durchgeführt. Patient:innen bzw. deren gesetzliche Vertreter:innen sind verpflichtet, gesundheitsrelevante Informationen (Vorerkrankungen, Medikamente, Schwangerschaft, Komplikationen bei der Geburt etc.) wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben.

§ 3 Leistungen

(1) Die Praxis erbringt physiotherapeutische und osteopathische Leistungen für Frauen, Babys und Kinder gemäß dem im Erstgespräch besprochenen und individuell abgestimmten Behandlungskonzept.

(2) Eine Heilung, ein bestimmter Behandlungserfolg oder ein bestimmtes Behandlungsergebnis wird nicht geschuldet und nicht zugesichert. Geschuldet ist eine fachgerechte Behandlung nach den anerkannten Standards der Physiotherapie und Osteopathie.

(3) Osteopathische und physiotherapeutische Leistungen ersetzen keine ärztliche Diagnostik oder Behandlung. Bei entsprechenden Anzeichen wird die Praxis auf die Notwendigkeit einer ärztlichen Abklärung hinweisen.

§ 4 Termine, Absage und Ausfallhonorar

(1) Vereinbarte Termine sind verbindlich. Die für die Behandlung reservierte Zeit wird ausschließlich für die jeweilige Patientin bzw. den jeweiligen Patienten vorgehalten.

(2) Termine können bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei abgesagt oder verschoben werden – telefonisch, per E-Mail oder über das Online-Buchungssystem.

(3) Wird ein Termin nicht rechtzeitig (d. h. später als 24 Stunden vorher) abgesagt oder wird der Termin ohne Absage nicht wahrgenommen (“No-Show”), ist die Praxis berechtigt, ein Ausfallhonorar in Höhe des vereinbarten Behandlungshonorars in Rechnung zu stellen. Dies gilt nicht, soweit die Fristversäumnis von der Patientin bzw. dem Patienten nicht zu vertreten ist (z. B. plötzliche Erkrankung des Kindes, medizinischer Notfall).

(4) Das Ausfallhonorar entfällt, wenn der frei gewordene Termin anderweitig vergeben werden kann.

§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Behandlung gültigen Preise der Praxis gemäß der ausgehändigten bzw. auf der Website einsehbaren Preisliste.

(2) Die Rechnungsstellung erfolgt nach der jeweiligen Behandlung bzw. in regelmäßigen Abständen. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt ohne Abzug zu begleichen.

(3) Als Privatpraxis erfolgt keine automatische Abrechnung mit privaten Krankenversicherungen oder Beihilfestellen. Die Einreichung zur Kostenerstattung obliegt der Patientin bzw. dem Patienten selbst. Eine Erstattung durch die private Krankenversicherung oder Beihilfe kann nicht garantiert werden.

§ 6 Mitwirkungspflichten

(1) Der Behandlungserfolg hängt wesentlich von der Mitwirkung der Patient:innen bzw. der Erziehungsberechtigten ab. Empfohlene Übungen, Verhaltenshinweise und Folgetermine sollten wie besprochen umgesetzt bzw. wahrgenommen werden.

(2) Änderungen des Gesundheitszustands, neue Diagnosen oder Medikationen sind der Praxis unverzüglich mitzuteilen.

§ 7 Haftung

(1) Die Praxis haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.

(2) Für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Patient:in regelmäßig vertrauen darf, haftet die Praxis auch bei leichter Fahrlässigkeit, jedoch der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

(3) Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen.

(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften entgegenstehen (z. B. Produkthaftungsgesetz).

§ 8 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener und gesundheitsbezogener Daten erfolgt im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der DSGVO. Einzelheiten sind der Datenschutzerklärung der Praxis zu entnehmen. Gesundheitsdaten unterliegen als besondere Kategorie personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO) einem erhöhten Schutzniveau; sie werden ausschließlich zur Vertragsdurchführung sowie zur Erfüllung gesetzlicher Dokumentationspflichten verarbeitet.

§ 9 Hausrecht und Verhalten in der Praxis

(1) In den Praxisräumen ist Stillen und Wickeln jederzeit möglich und ausdrücklich erwünscht.

(2) Aus Rücksicht auf andere Patient:innen und aus hygienischen Gründen bittet die Praxis um pünktliches Erscheinen sowie die Einhaltung der jeweils aktuellen Praxisregeln (z. B. zu Wartebereich, mitgebrachten Begleitpersonen oder Haustieren).

§ 10 Änderungen der AGB

Die Praxis behält sich vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit dies aus rechtlichen oder betrieblichen Gründen erforderlich ist. Für bereits geschlossene Behandlungsverträge gilt die zum Zeitpunkt der Terminvereinbarung gültige Fassung.

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

(3) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Behandlungsvertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, Frankfurt am Main.

Stand: 02. September 2026

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